Einfach vorbeikommen und tauschen oder kaufen!
Die rote Propangasflasche erhalten Sie gegen ein einmaliges Pfand. Darin sind bereits alle Kosten, z.B. für die Wartung oder die technische Prüfung, enthalten. Die Pfandgasflaschen bleiben zwar Eigentum von Westfalen, stehen Ihnen aber zeitlich unbefristet zur Verfügung. Die leere Flasche können Sie einfach bei uns tauschen und müssen lediglich die Gasfüllung zahlen oder gegen Erstattung des Pfandentgeltes zurückgeben. Als Leergut werden ausschließlich Pfandflaschen des Typs Westfalengas (deutscher Lieferant) akzeptiert. Pfandflaschen anderer Anbieter können leider nicht angenommen werden.
Die Nutzungsflasche ist separat zu erwerben. Falls Sie noch keine eigene Propangasflasche besitzen, können Sie gerne eine entsprechende Gasflasche bei uns erwerben. Die Flasche kann anschließend zeitlich unbegrenzt genutzt und beliebig oft gegen eine volle Flasche umgetauscht werden. Beim Tausch einer leeren Gasflasche gegen eine volle Flasche, wird nur der Preis der Füllung berechnet. Als Leergut (zum Tauschen) akzeptieren wir auch neutrale graue Propangasflaschen gleichen Typs. Leere, graue Propanflaschen können nicht endgültig zurückgegeben werden, denn es handelt sich nicht um eine Pfandflasche, sondern um eine Nutzungsflasche. Die Nutzungspauschale wird nicht erstattet.
Westfalengas Flaschen sind von den zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft und entsprechen immer neuesten Sicherheitsvorschriften.
Bitte achten Sie bei dem Transport der Flasche auf die Richtlinien zur korrekten Ladungssicherung, bzw. auf die gesetzlichen Vorschriften, wie Ventilschluss-Kappe und Kennzeichnung als Gefahrgut (Produktaufkleber).
Für ergänzende Hinweise und Informationen zur Anwendung, der Lagerung, dem Transport und der Entsorgung dieses Artikels beachten Sie bitte das Datenblatt im folgenden Downloadbereich.